AGB, FAQ

Wir freuen uns sehr darüber, dass Sie Ihren Urlaub mit Hilfe unseres Büros am West – Balaton verbringen möchten.
Nachfolgend finden Sie häufig gestellte Fragen sowie unsere allgemeinen Vertrags- / Miet- und Buchungsbedingungen.
Wenn Sie noch unbeantwortete Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter einer unserer Kontaktdaten. (birotours@birotours.hu, +3683348936, +36309297883, +36703682912)
Unserer Ziel ist: Ihre Zufriedenheit und ein gegenseitiges Vertrauen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem schönen Land.

AGB / Mietvertrag, Buchungsbedingungen
Gültig vom 01.01.2021 bis zum Widerruf

1. Kreis, Charakter unserer Dienstleistungen
Die Unterkünfte (einschließlich auch der dazu gehörende Garten, im Weiteren: Unterkunft, Unterkünfte) befinden sich nicht im Eigentum von Unterkunftsvermittler, sondern sie sind im Eigentum einer Drittseite (im Weiteren: Eigentümer). Der Unterkunftsvermittler ist jene Seite, die im Namen des Wohnungseigentümers das Ferienhaus zugunsten und zum Risiko des Wohnungseigentümers erreichbar macht. Der Unterkunftsvermittlers schließt mit dem Wohnungseigentümer eine Vereinbarung/einen Vertrag ab.
Der Unterkunftsvermittler verkauft keine Erholungspakete oder verbundene Reservierungen. Diese Reservierungsbedingungen regeln nur die Miete der Unterkunft.
Jederlei Änderung des Mietvertrags ist nur dann gültig, wenn das von dem Unterkunftsvermittler schriftlich formuliert wird.
Wenn sich der Mieter (die reservierende Person) so entscheidet, dass er von dem Eigentümer irgendeine ergänzende Dienstleistung oder Produkt kauft, oder dem Mieter irgendeine, in der Reservierungsbestätigung nicht aufgeführte ergänzende Dienstleistung oder Produkt – zum Beispiel Karten in ein Erlebnisbad, einen Erlebnispark oder in irgendeine ähnliche Einrichtung – gesichert wird, dann bilden diese ergänzenden Dienstleistungen oder Produkte einen gesonderten Vertragsgegenstand zwischen dem Mieter und dem Eigentümer oder dem Verkäufer der ergänzenden Dienstleistung/Produkt und diese Bedingungen breiten sich nicht auf die Reservierungsbedingungen aus, die nur die mit dem Unterkunftsvermittler abgeschlossene Vereinbarung regeln.

2. Anreise, Abreise, Bezahlung
2.1. Die auf der von dem Unterkunftsvermittler geschickten Reservierungsbestätigung angegebenen Anreise- und Abreisestage sind immer gültig.
2.2. Die Inanspruchnahme der Unterkunft ist am Anreisetag spätestens ab 15 Uhr möglich. Nach einer gesonderten Vereinbarung besteht die Möglichkeit dazu, dass die Unterkunft schon in früheren Stunden in Anspruch genommen werden kann.
Die späteste kostenlose Anreise ist bis 20 Uhr möglich. Für eine Anreise nach 20 Uhr berechnet der Unterkunftsvermittler einen Aufpreis. Die Höhe des Aufpreises besteht gemäß Vereinbarung, aber sie übersteigt nicht die 30,00 € / Anlassgebühr.
2.3. a) Bevor der Mieter in der Unterkunft mit seinem Aufenthalt beginnt, ist er verpflichtet, die zur Anmeldung notwendigen Daten seiner eigenen und der mit ihr ankommenden und sich in der Unterkunft aufzuhalten gewünschten Person (im Weiteren: Gast) dem Unterkunftsvermittler zu übergeben (im Voraus schickend oder vor Ort übergebend). Weiterhin zahlt der Mieter vor Beginn des Aufenthaltes in dem Büro von dem Unterkunftsvermittler den gesamten Preis der Unterkunftsdienstleistung, er erhält die Dokumente, Informationen über die Umgebung und wird durch einen Mitarbeiter des Büros zu der Unterkunft begleitet.
b) Natürlich besteht auch die Möglichkeit dazu, dass sich der Mieter vor der Zahlung die Unterkunft ansieht, aber auch in diesem Fall ist es notwendig, am Tag der Anreise die Gebühren der Unterkunftsdienstleistung in dem Büro von dem Unterkunftsvermittler zu bezahlen.
2.4. Wenn zwischen dem Mieter und dem Unterkunftsvermittler keine andere Vereinbarung zustande gekommen ist, muss die Unterkunft am Tag der Abreise spätestens bis Vormittag 10 Uhr verlassen und der Schlüssel der Unterkunft in dem Büro von dem Unterkunftsvermittler abgegeben werden.
Wenn der Mieter oder irgendein Gast die Unterkunft oder deren Bereich bis Vormittag 10 Uhr nicht verlässt, ist der Unterkunftsvermittler berechtigt, eine Abreisegebühr für die verspätete Abreise dem Mieter in Rechnung zu stellen und von ihm zahlen zu lassen, deren maximale Wert 30,00 € / Stunde beträgt und die niedrigste, in Rechnung stellbare Einheit beträgt eine halbe Stunde, die der Unterkunftsvermittler für jede begonnene halbe Stunde in Rechnung stellt.

3. Unterkunft
3.1. Benutzung der Unterkunft
Mangels einer mit dem Unterkunftsvermittler abgeschlossenen sonstigen Vereinbarung darf die Unterkunft ausschließlich zu Erholungszwecken benutzt werden.
Es ist verboten, im Bereich der Unterkunft oder neben deren Bereich Zelte aufzustellen oder Wohnwagen zu parken.
3.2. Zahl der Gäste
In der Unterkunft und der dazu gehörenden Immobilie dürfen sich zu jedem Zeitpunkt nur der Mieter und der Gast/die Gäste aufhalten.
Wenn sich in der Unterkunft auch andere Personen aufhalten, oder der Mieter / Gast im Bereich der Unterkunft oder daneben Zelte aufstellt, bzw. Wohnwagen oder ähnliche Fahrzeuge parkt, dann ist der Unterkunftsvermittler berechtigt, die nicht gemeldeten Personen aufzufordern, die Unterkunft zu verlassen, sowie einen Schadenersatz von 150,00 € wegen einer Vertragsverletzung zu bezahlen.
Wenn sie der Aufforderung innerhalb von 2 Stunden nicht nachkommen, erlischt der Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem Unterkunftsvermittler mit sofortiger Wirkung, und alle Personen, die sich in der Unterkunft aufhalten, sind verpflichtet, sie mit einer sofortigen Wirkung und ohne eine weitere Aufforderung und Rückzahlung zu verlassen.
3.3. Empfangen von Gästen für den nicht gesamten Mietzeitraum
Wenn (ein) gewisse(r) Gast(Gäste) sich während der gesamten Mietzeit nicht in der Unterkunft aufhält(aufhalten), entwickelt sich die Berechnung des Preises für ihn(sie) folgendermaßen:
Wir können zu einem Preis max. 30 € / Person / Nacht empfangen.
3.4. Haustiere und Allergien
3.4.1. In einem Teil der Unterkünfte ist gegen einen Aufpreis die Unterbringung von Haustieren möglich. Die Höhe des Aufpreises beträgt maximal 8,00 € / Nacht. Wenn Sie Ihren Urlaub mit Ihrem Haustier verbringen möchten, teilen Sie es auf jedem Fall vor Ihrer Reservierung dem Unterkunftsvermittler mit.
3.4.2. In einzelnen Unterkünften ist die Unterbringung von Haustieren nicht erlaubt, aber weder der Unterkunftsvermittler, noch der Eigentümer garantieren, dass sich in dem Haus früher ein Haustier aufgehalten hat, oder dass der Eigentümer keine Haustiere hat. Weder der Unterkunftsvermittler, noch der Eigentümer übernehmen irgendeine Verantwortung, deshalb können sie für eine allergische Reaktion des Mieters nicht zur Verantwortung gezogen werden.
In jenen Fällen, wenn bei solchen Unterkünften, wo die Unterbringung des Haustieres nicht erlaubt ist und die Gäste trotzdem in der Unterkunft ein Haustier/mehrere Haustiere unterbringen, ist der Unterkunftsvermittlers berechtigt, den Mietvertrag mit einer sofortigen Kündigung zu kündigen, sowie sind auch die Gäste verpflichtet, mit einer sofortigen Wirkung und ohne eine weitere Aufforderung und Rückvergütung die Unterkunft zu verlassen, sowie wegen einer Vertragsverletzung dem Unterkunftsvermittler eine Schadensvergütung von 300,00 € zu zahlen.
3.5. Schwimmbecken, Whirpool
Aus Sicherheitsgründen ist der Mieter verpflichtet, die in Verbindung mit der Benutzung des Schwimmbeckens und Whirpools stehenden Anweisungen des Eigentümers, bzw. des Unterkunftsvermittler einzuhalten.
Das Becken benutzt jeder zu seiner eigenen Verantwortung, für eventuelle Unfälle kann weder der Unterkunftsvermittler noch der Eigentümer zur Verantwortung gezogen werden.
Eine übertriebene Benutzung des Beckens und Whirpools wird nicht empfohlen, sowie dürfen es Kinder unter 3 Jahren nur mit einer Schwimmwindel benutzen. Vor der Benutzung des Beckens und Whirpools ist das Duschen Pflicht. Es ist verboten, in das Becken und Whirpool zu springen, sowie Seife oder Shampoo zu benutzen. Es ist streng verboten, ein Haustier in das Becken und Whirpool zu lassen. Es ist streng verboten im Becken und Whirpool zu essen und zu trinken oder zu rauchen. Kinder unter 16 Jahren dürfen sich in dem Bereich um das Becken und Whirpool oder in dem Becken oder in dem Wohirpool nur unter der Aufsicht von Erwachsenen aufhalten.
3.6. Lärmbelästigung
3.6.1. Bei jeder Unterkunft ist es notwendig, die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis zum nächsten Morgen 8:00 Uhr einzuhalten.
3.6.2. Manchmal können der Mieter und die Gäste einen unerwarteten Lärm von einem Baugebiet, vom Straßenlärm usw. bemerken. Weder der Unterkunftsvermittler, noch der Eigentümer können für den unerwarteten Lärm zur Verantwortung gezogen werden.
3.7. Internet
Die in unserem Angebot zu findenden Unterkünfte verfügen alle über einen Internetzugang.
Der Internetzugang ist eine Extraleistung, die der Eigentümer sichert.
Weder der Unterkunftsvermittlernoch der Eigentümer können für die Probleme einer nicht entsprechenden Reichweite und einer veränderliche Datenaufnahmekapazität und Geschwindigkeit zur Verantwortung gezogen werden, sowie belasten sie keine Verantwortung, dadurch kann weder der Unterkunftsvermittler, noch der Eigentümer für eine schwache Verbindung, für die überbelastete Antenne, für die Probleme in Verbindung mit dem Kabel oder für die in Verbindung mit der Reichweite, bzw. der Datenmenge stehenden sonstigen Probleme verantwortlich gemacht werden. Die Internetverbindung dürfen Sie nur unter Ihrer eigenen Verantwortung benutzen, und die Internetbenutzung darf nicht die bezüglichen Rechtsregeln verletzen.
3.8. Rauchen
Es ist verboten, innerhalb der Unterkunft zu rauchen, Weihrauch oder Kerzen zu benutzen!
Im Falle gewisser Unterkünfte ist auch das Rauchen im Freien verboten. Diese Information ist schon vor der Reservierung bekannt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Mangels einer abweichenden Bestimmung sind die aufgeführten Bruttopreise in Euro (EUR) zu verstehen, und können in einer Aufteilung gemäß der Zahl der Personen sowie der Saisonzeiten betrachtet werden.
4.2. Im Falle einer Reservierung sind Administrationsgebühren zu bezahlen, mit einer 0-14 tägigen Frist gerechnet ab dem Tag der Reservierung. Wenn der Mieter von der Reservierung nicht zurücktritt, werden die Administrationsgebühren von den Gebühren der Unterkunftsleistung abgezogen, so sind die mit den Administrationsgebühren gesenkten Unterkunftsgebühren bei der Ankunft in Bargeld oder per Überweisung, oder vor der Anreise per Überweisung zu zahlen.
4.3. Die Reservierung verfügt über eine sofortige Rechtswirkung, also kann die auf der Buchungsbestätigung aufgeführte Administrationsgebühr auch auf einem Rechtswege von dem Mieter eingeholt werden.
4.4. Zusammen mit der Buchungsbestätigung erhält der Mieter die zur Zahlung der Administrationsgebühr notwendigen Bankdaten und die Zahlungsfrist.

5. Steuern
In jenem Fall, wenn die Behörden Steuern erheben oder neue Steuern einführen, ist der Unterkunftsvermittler berechtigt, die dem Mieter berechnete Mietgebühr verhältnismäßig zu erhöhen. Der Unterkunftsvermittler ist verpflichtet, auf die Bitte des Mieters die Beweise der Rechtsmäßigkeit einer solchen Preiserhöhung zu zeigen.

6. Stornierung, Änderung
Eine Absage oder Änderung kann nur schriftlich eingeleitet werden, und sie ist nur ab jenen Tag gültig, wenn der Unterkunftsvermittler das bestätigt hat.
6.1. Änderung:
6.1.1. Eine Verkürzung der Dauer des Urlaubs ist nach der Buchung im Allgemeinen nicht möglich, also muss die reservierte Dauer bezahlt werden.
6.1.2. Den Anstieg der Personenzahl beachtet der Unterkunftsvermittler bei der Bezahlung in jedem Fall.
6.1.3. Eine Umbuchung zwischen den Unterkünften ist nicht möglich. Wenn Sie die reservierte Unterkunft in eine andere ändern möchten, muss die vorhandene Buchung unter den zu der Reservierung gehörenden Kündigungsbedingungen gekündigt werden und für die neue Unterkunft muss eine neue Reservierung eingeleitet werden.
6.1.4. Die Abnahme der Personenzahl ändert den Buchungsbetrag, wenn davon der Unterkunftsvermittler mindestens 1 Tag vor der Urlaubsbeginn schriftlich benachrichtigt wird.
6.1.5. Die Änderung der Buchung kostet 20 € / Anlass.
6.2. Rücktrittsbedingungen des Unterkunftsvermittler (außer Nr. 102/A, Nr. 102/B, Nr. 102/C):
„Wenn sie die Reservierung nach der Zahlung der Administrationsgebühr absagen, und der Betrag der Administrationsgebühr die 360,00 € erreicht, bzw. übersteigt, wird 1/3 der Administrationsgebühr aus einem Anlass in den Betrag der späteren Buchung der sich auf einen bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres ausbreitenden Zeitpunktes der Vornahme der Reservierung einberechnet, wenn Sie die Reservierung schriftlich, mindestens 91 Kalendertage vor dem Zeitpunkt der Anreise schriftlich absagen und der gutschreibende Betrag mindestens 10% der gesamten Gebühren der neuen Reservierung betragen.
Wenn Sie die Buchung schriftlich, 15-90 Kalendertage vor der Anreise absagen, wird die Administrationsgebühr nicht gutgeschrieben, zurückgezahlt, aber weitere Kosten belasten Sie nicht. Wenn die Administrationsgebühr nicht bezahlt wurde und die Buchung wird 15-90 Kalendertage vor der Anreise abgesagt, muss diese Gebühr als Reugeld an der Unterkunftsvermittler bezahlt werden.
Im Falle einer schriftlichen Kündigung von 14-8 Kalendertagen vor dem Tag der Anreise wird die Administrationsgebühr nicht gutgeschrieben, zurückgezahlt und der Auftraggeber ist verpflichtet, weitere 30% der gesamten Unterkunftsgebühren an der Unterkunftsvermittler, als Reugeld innerhalb von 2 Kalendertagen nach der Kündigung zu zahlen. Wenn die Administrationsgebühr nicht bezahlt wurde und die Buchung wird 14-8 Kalendertage vor der Anreise abgesagt, muss die Buchungsbeühr von 60% als Reugeld an der Unterkunftsvermittler bezahlt werden.
Im Falle einer schriftlichen Kündigung innerhalb von 0-7 Kalendertagen vor dem Tag der Anreise wird die Administrationsgebühr nicht gutgeschrieben, zurückgezahlt und der Auftraggeber ist verpflichtet, 70% der verbliebenen gesamten Unterkunftsgebühren an der Unterkunftsvermittler, als Reugeld innerhalb von 2 Kalendertagen nach der Kündigung zu zahlen. Wenn die Administrationsgebühr nicht bezahlt wurde und die Buchung wird 0-7 Kalendertage vor der Anreise abgesagt, muss die komplette Buchungsbeühr als Reugeld an der Unterkunftsvermittler bezahlt werden.
Im Falle des Säumnisses der schriftlichen Kündigung und/oder wenn der Auftraggeber die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die gesamte Unterkunftsgebühr als Reugeld an der Unterkunftsvermittler zu zahlen, deren Zahlung am ersten Tag der reservierten Dauer fällig ist.
Mit der Bestellung – Reservierung – nimmt der Auftraggeber die AGB zur Kenntnis und nimmt er an, dass er Zahlungspficht hat.
Die Bestellung der Reservierung bedeutet auch ohne Unterschrift die Annahme der Reservierungs- und Kündigungsbedingungen. Die Administrationsgebühr gilt bei der Gutschrift auf dem berechtigten Bankkonto als bezahlt. Die Überweisungskosten auf das berechtigte Bankkonto belasten den Auftraggeber.”

7. Kosten für Strom und Wasserverbrauch, sowie Heizung, Aufpreise
7.1. Die Gebühr für den Strom- und Wasserverbrauch enthält in jedem Fall der Mitbetrag der Unterkunft.
7.2. Eine Heizung können wir im Allgemeinen für einen Aufpreis sichern. Das ist entweder ein konkreter Betrag (€/Tag oder €/Aufenthalt) oder sie erfolgt aufgrund des Ablesens des Gaszählers. Über die Kosten der Heizung informieren wir den Mieter im Voraus in dem Preisangebot.
7.3. Der Unterkunftsvermittler ist berechtigt, Aufpreise für die Heizung (i), für einen kurzen Aufenthalt (ii), für sonstiges (iii) zu berechnen. Die Art und Höhe des Aufpreises wird in jedem Fall bei der Erteilung des Preisangebots bekanntgegeben.

8. Reinigung
Die Gäste können die Unterkunft (Außen- und Innenbereich, Garten) in einem sauberen Zustand in Besitz nehmen. Die Unterkunftsgebühr enthält einen wöchentlichen Wechsel der Bettwäsche, sowie die Gebühr der endgültigen Reinigung. Wir bitten Sie, auf die Ordnung und Sauberkeit zu achten.
Das, dass die Endreinigung nicht den Mieter belastet, befreit den Mieter nicht von jener Pflicht, dass er vor Abreise das Geschirr abwäscht, den Kühlschrank entleert, den Backofen und den Grill im Freien reinigt, er den Müll hinausschafft, sowie Ordnung macht und keinen extremen Schmutz (Haare des Haustieres auf der Bettwäsche, verschmutzte Wände, usw.) hinterlässt. Es ist erwartet, die Ausrüstungsgegenstände an der Unterkunft in die selbe Qualität und Ort wie beim Einzug zurückzugeben. Im Falle eines extremen Schmutzes und/oder die Ausrüstungsgegenstände an der Unterkunft in die selbe Qualität und Ort wie beim Einzug zurückzugeben, ist der Mieter verpflichtet, dem Unterkunftsvermittler wegen einer Vertragsverletzung einen Schadenersatz zu zahlen. Die Höhe des Schadensersatzes, der keine 300,00 € übersteigen darf, bestimmt in jedem Fall der Unterkunftsvermittler gemäß ihrer eigenen Einsicht, die der Mieter und die Gäste verpflichtet sind, zur Kenntnis zu nehmen und anzunehmen.

9. Einrichtungsgegenstände, Schadensverursachung, Schlüssel
9.1. Der Mieter ist verpflichtet, die gemietete Immobilie auf eine verantwortungsvolle Art zu behandeln, und er ist verpflichtet, sie in demselben Zustand zu übergeben, in welchem er sie übernommen hat.
9.2. Der Mieter ist für den in der Unterkunft und/oder deren Einrichtungen/Möbeln/Haushaltsmaschinen, bzw. Systemen während der Mietdauer von dem Mieter oder den Gästen verursachten Schaden verantwortlich. Der Mieter ist verpflichtet, den den/die entstandenen Schaden/Schäden sofort dem Unterkunftsvermittler zu melden und jenen/jene wertverhältnismäßig zu bezahlen.
9.3. Der Unterkunftsvermittler trägt in keinem Fall die Kosten der Beseitigung der Schäden.
9.4. Während der Mietzeiten kann der Eigentümer eine Kontrolle in der gemieteten Immobilie vornehmen, im Laufe derer der eventuell entstandene Mangel oder Schaden festgestellt wird.
9.5. Nur aufgrund einer vorherigen Besprechung kann in die Unterkunft ein elektrisches Gerät/Geräte (Kochplatte, Ölradiator, Ventilator, Mobilklima usw.) sowie ein Becken mitgenommen werden.
9.6. Im Falle des eventuellen Verlustes der übergebenen Schlüssel sind die Gäste verpflichtet, das dem Unterkunftsvermittler unverzüglich zu melden und dessen Preis, bzw. den Schlosswechsel dem Eigentümer zu vergüten.

10. Kaution
10.1. Die Kaution ist eine Art Garantie für den Eigentümer für jenen Fall, wenn der Mieter oder der Gast(die Gäste) in der Unterkunft einen Schaden verursacht haben.
10.2. Die Höhe der Kaution wird im Allgemeinen vor der Reservierung in Verbindung mit der gegebenen Unterkunft bekannt gegeben.
10.3. Der Unterkunftsvermittler behält sich das Recht aufrecht, dass es von dem Mieter bei der Schlüsselübergabe auch in jenem Fall um eine Kaution bittet, wenn das im Voraus nicht bekannt gegeben wurde. In dieser Situation darf die Höhe der Kaution die 150 Euro oder 52.500,- HUF nicht übersteigen.

11. Mängel, Beschwerden
11.1. Wenn der Mieter oder der Gast (die Gäste) bei der Übernahme der Unterkunft Zeichen auf eine ungenügende Reinigung, Schäden oder Mängel bemerken, dann müssen sie bei dem Unterkunftsvermittler eine Beschwerde einlegen, da wir es in einem sonstigen Fall so nehmen, dass die Unterkunft problemlos ist, und der Mieter verliert das Recht, eine Beschwerde über das Problem einzulegen.
Beschwerden in Verbindung mit der Reinigung müssen sofort nach der Einnahme der Unterkunft, aber maximal innerhalb von 2 Stunden gemeldet werden. Auch die in Verbindung mit den Schäden oder Mängeln in Verbindung stehenden Beschwerden müssen baldmöglichst, aber spätestens nach der Einnahme der Unterkunft und/oder innerhalb von 24 Stunden nach der Aufdeckung des Mangels/Schadens gemeldet werden. Die Beschwerden müssen dem Unterkunftsvermittler unter einer der Telefonnummern +36309297883 oder +3683348936 oder unter der E-Mail-Adresse birotours@birotours.hu gemeldet werden. Wenn Sie außerhalb der üblichen Arbeitszeiten mit dem Unterkunftsvermittler Kontakt aufnehmen möchten, so können Sie das unter der Telefonnummer +36309297883 vornehmen.
11.2. Der Mieter muss danach streben, dass er den Schaden, Mangel oder die Lage nicht erschwert, und er muss dazu beitragen, dass der Verlust des Unterkunftsvermittler und des Eigentümers minimalisiert werden.
Im Falle des Einreichens einer Beschwerde sichert der Mieter dem Unterkunftsvermittler einen vernünftigen Zeitrahmen zur Ordnung des Mangels oder Schadens.
11.3. Der Mieter kann die Unterkunft ohne eine vorherige Vereinbarung zu seiner eigenen Verantwortung und Kosten vor dem Ende der Mietdauer verlassen.
11.4. Der Unterkunftsvermittler behält sich das Recht vor, dass er irgendeine Beschwerde damit löst, dass er den Mieter oder den Gast (die Gäste) in eine Unterkunft einer ähnlichen Preiskategorie und Qualität umziehen lässt. Diesen Entscheid kann der Unterkunftsvermittler entsprechend seiner eigenen Einsicht bringen.
11.5. Der Mieter geht das Risiko ein, dass er das Recht zur Schadensvergütung oder Preissenkung verliert, wenn er dem Unterkunftsvermittler nicht die Instandsetzung des Schadens ermöglicht oder sich eindeutig davor verschließt, dass er in eine andere Unterkunft umzieht.

12. Der Unterkunftsvermittler, als Vermittler
Die Unterkunft befindet sich nicht im Eigentum von dem Unterkunftsvermittler, sondern sie gehört dem Eigentümer. Der Unterkunftsvermittler ist jene Seite, die das Ferienhaus zugunsten und zum Risiko des Eigentümers im Namen des Eigentümers erreichbar macht. Wenn eine Reservierung im Gegensatz zu den Erwartungen von dem Unterkunftsvermittler wegen außerhalb der Befugnis von dem Unterkunftsvermittler fallenden Gründen nicht erfüllt werden kann – zum Beispiel durch einen Verkauf wegen einer gerichtlichen Bestimmung oder der Vertragsverletzung des Eigentümers, oder wegen irgendeines ähnlichen Grundes – , dann ist der Unterkunftsvermittler berechtigt, die Reservierung zu kündigen, die von dem Mieter schon dem Unterkunftsvermittler gezahlten Administrationsgebühren/Unterkunftsgebühren aber zahlt der Unterkunftsvermittler sofort zurück. Aber als andere Möglichkeit ist der Unterkunftsvermittler gemäß seiner Einsicht berechtigt, dem Mieter eine ähnliche Unterkunft in derselben Gegend, zu demselben Preis oder preiswerterer zu empfehlen.

13. Höhere Gewalt, außerordentliche Ereignisse
13.1. Wenn die Miete der Unterkunft wegen einer höheren Gewalt – z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Umweltverschmutzungskatastrophen, Dürre oder eine sonstige außerordentliche Wettererscheinung, Pandemie, Schließen der Grenzen, Verkehrslage, Aussetzung des Devisen-/Valutenhandels, Arbeitseinstellung, Ausschluss oder einem sonstigen Ereignis der Höheren Gewalt – unmöglich wird, die bei Vertragsabschluss nicht im Voraus ersichtlich war, dann ist der Unterkunftsvermittler berechtigt, den Vertrag zu kündigen, da der Unterkunftsvermittler für die obigen Ereignisse nicht zur Verantwortung gezogen werden kann.
Im Falle einer höheren Gewalt ist der Unterkunftsvermittler berechtigt, die von dem Mieter schon bezahlten Beträge einzubehalten.
13.2. Weder der Unterkunftsvermittler noch der Eigentümer können wegen der Änderung der in Verbindung mit der Unterkunft stehenden Umstände zur Verantwortung gezogen werden, wie auch der Unterkunftsvermittler und auch der Eigentümer nicht zur Verantwortung gezogen werden können, wenn zum Beispiel der Wert des Wohlgefallens der Erholung wegen eines in der Nähe des Ferienhauses vorgenommenen Straßenbaus oder Baus, eines Schließens der Geschäfte usw. sinkt, einschließlich auch wegen der Änderung der Öffnungszeit, der Änderung der Schwimmmöglichkeiten, dem Angelverbot, der Änderung der Wetterverhältnisse (z.B. Waldbrand, Hochwasser, Wassermangel usw.).
13.3. Weder der Unterkunftsvermittler noch der Eigentümer können für eine die Unterkunft oder die Immobilie betreffende Insekteninfektion zur Verantwortung gezogen werden, sowie weder der Unterkunftsvermittler noch der Eigentümer übernehmen für die Vermögensgegenstände des Mieters und der Gäste eine Verantwortung.

14. Weitere Informationen
14.1. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Unterkünfte hängt von deren Verfügbarkeit ab.
14.2. Der Unterkunftsvermittler führt die in seiner Information und auf seiner Webseite aufgeführten gesamten Informationen möglichst genau auf. Da die Unterkünfte sich im Privateigentum befinden, können in den angegebenen Informationen Änderungen auftreten, aber diese Änderungen wirken sich nicht negativ auf die Unterkunft aus. Der Unterkunftsvermittler ist für solche Änderungen nicht verantwortlich.
14.3. Der gegenwärtige Mietvertrag/Die gegenwärtigen Reservierungsbedingungen sind für die nach dem 1. Juli 2020 zustande kommenden Buchungen bis zu ihrem Rückzug gültig.
Der Unterkunftsvermittler behält sich das Recht vor, dass es von Zeit zu Zeit die Reservierungsbedingungen ändert. Die geänderten Reservierungsbedingungen werden auf seiner Webseite veröffentlicht.
14.4. Die Verwendung der Informationen oder Webseiten zum Geschäftszweck – einschließlich auch der Reproduktion eines Teiles oder Ganzen – ist im Sinne der gültigen Rechtsnormen verboten.
14.5. Die Streitfragen versuchen die Seiten auf einem friedlichen Wege zu ordnen, im Falle eines Prozesses unterwerfen sie sich der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts des Komitats Zala.